Und täglich grüßt das Murmeltier: ZENTRALPLUS.CH Vergewaltigungsvorwurf liess sich nicht erhärten Freispruch! So endet der «Alptraum» eines Luzerners

Na das sind ja mal Nachrichten zu HEILIGABEND von der Zeitung ZENTRALPLUS für LUZERN und ZUG (und die Welt). Das und nur das ist das eigentliche und letzte Tabu rund um angebliche Vergewaltigungen im Nahfeld, wie sehr doch die Polizei und die STA, gerade in A, CH und D inzwischen durch das feministsiche Dauer-Stakkato, FRAMING genannte unter einer Gehirnwäsche operiert. Nein, keine Einwände! Versuchen Sie mal einem Alkoholiker zu sagen, dass er Alkoholiker ist! Versuchen Sie mal einem Gehirngewaschenen, zumal wenn er sich eh für schlauer und gerissener als alle anderen hält. zu sagen, dass er gehirngewaschen ist:
Eine Frau wirft ihrem Ex vor, er habe sie über Jahre hinweg misshandelt und mehrfach vergewaltigt. «Alles erfunden», sagt der Beschuldigte. Und auch das Kriminalgericht kann dies offenbar nicht ausschliessen.

Es ist schwer zu glauben, dass sich die Frau die ganze Geschichte nur ausgedacht haben soll. Vor Gericht schilderte sie, wie sie jahrelang von ihrem Freund missbraucht wurde. Er habe sie gedemütigt, geschlagen und vergewaltigt. «Ich habe alles für diesen Menschen getan. Aber ich konnte es ihm nicht recht machen, ich habe es immer wieder versucht», sagte sie so leise, dass man sie kaum verstehen konnte. In den Gerichtssaal wagte sie sich nur in Begleitung einer privat angeheuerten Bodyguard – solche Angst hatte sie angeblich davor, ihren ehemaligen Peiniger wiederzusehen (zentralplus berichtete).

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Am Küchentisch die Aussagen geübt

Bei der Befragung im Gericht fiel auf, dass die Frau die Handlungen in einer sehr distanzierten Sprache schilderte (zentralplus berichtete). Er sei «übergriffig» geworden, erzählte sie. Aber was genau er wann getan hat und wie die Taten genau abliefen, dazu äusserte sie sich kaum.
Der Verteidiger schürte weitere Zweifel an den Aussagen des mutmasslichen Opfers. Die Frau habe bereits gegen ihren Ex-Mann ganz ähnliche Vorwürfe erhoben. Auch er hatte sie angeblich geschlagen und seine eigene Tochter sexuell missbraucht.
Gemeinsam mit den Kindern habe man am Küchentisch geübt, was gegenüber den Gerichten ausgesagt werden sollte, erzählte der Verteidiger. Doch schliesslich war der Ex-Mann in allen Anklagepunkten freigesprochen worden.
Auch die Vorwürfe gegen ihren jetzigen Ex-Freund gingen ursprünglich weiter, als von der Staatanwaltschaft angeklagt. Die Frau behauptete beispielsweise, er habe auch ihre Kinder geschlagen – was sich ebenfalls nicht erhärten liess. Die Untersuchungsbehörden haben diese Verfahren bereits rechtskräftig eingestellt.

Mutmasslicher Stalking-Vorfall wurde widerlegt

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Zudem habe der Ex-Freund aufgrund seines Arbeitsplans glaubhaft belegen können, dass er sich nicht an dem genannten Tag beim Haus der Therapeutin aufgehaltenhaben kann. Das Bezirksgericht Willisau lehnte die Anordnung eines Kontaktverbots daher ab, wie aus dem Urteil hervorgeht, das zentralplus inzwischen vorliegt. 

WEITER zum kompletten Artikel:  




Eine Frau wirft ihrem Ex-Freund vor, sie jahrelang brutal misshandeltund mehrfach vergewaltigt zu haben. Im Laufe der Verhandlung vor demKriminalgericht Luzern kommt ein ganz anderer Verdacht auf.

Der Ex-Mann wurde freigesprochen

[...]«Eigentlich hätte ihm schon damals nicht nur ein Licht, sondern ein Kronleuchter aufgehen sollen», poltert der Verteidiger in seinem Plädoyer. Er habe ja aus nächster Nähe miterlebt, wie die Frau auf die Kinder einwirkte, um ihren Ex-Mann ins Gefängnis zu bringen. Und nun sei eben er selber dran. Das Ganze sei ein Rachefeldzug.

Falsche Anschuldigungen konnten widerlegt werden

Die Frau strengte weitere Verfahren gegen den Beschuldigten an. Angeblich hatte auch er ihre Kinder geschlagen. Dafür gab es allerdings keinerlei Anhaltspunkte, weshalb die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte.
Das habe die Frau aber nicht davon abgehalten, weitere falsche Anschuldigungen zu erheben. So behauptete sie, der Beschuldigte stelle ihr nach – und wollte ein gerichtliches Kontaktverbot erwirken. «Das Gericht aber stellte fest, dass die Behauptungen falsch waren. Mein Mandant konnte beweisen, dass die Vorwürfe nicht stimmen», behauptet der Verteidiger.
«Sie war immer für sexuelle Ausschweifungen zu haben. Wer sich so verhält, kann nicht geltend machen, vergewaltigt worden zu sein.»
Verteidiger
zentralplus hatte bisher keine Möglichkeit, das entsprechende Urteil einzusehen, um diese Vorwürfe zu verifizieren. Der Verteidiger jedenfalls ist überzeugt, dass es der Frau nur darum gegangen sei, aus Rache für die Trennung ein weiteres Gerichtsverfahren «vom Zaun zu brechen». Und dies auf Kosten des Staates, denn als Sozialhilfeempfängerin müsse sie keine Gerichtskosten tragen.

Wer Sex geniesst, kann nicht vergewaltigt worden sein?

Der Verteidiger vertrat seine Sache mit grosser Überzeugungskraft, liess sich dabei aber zu fragwürdigen Aussagen hinreissen. So verlangte er vom Gericht, diverse selbstaufgenommene Sexvideos des Paares einzusehen, welche die Luzerner Polizei gesichert hatte.
Die Aufnahmen würden zeigen, dass das mutmassliche Opfer während der ganzen Beziehung ein sehr freizügiges Sexualleben mit dem Beschuldigten gepflegt habe. Auf dem Bildmaterial sei zu sehen, dass sie sich ihrem Partner mit «Lust und Freude» hingegeben habe.
«Ich weiss, dass ich das nicht gemacht habe. Deshalb mache ich mir auch keine Gedanken, dass ich verurteilt werden könnte.»
Beschuldigter
[...] Der Verteidiger gibt dem Gericht hierfür noch ein Zitat von Kurt Tucholsky mit auf den Weg: «Juristerei ist keine Wissenschaft, sie ist ein Handwerk. Aber richten ist eine Kunst.» Das trifft auf diesen Fall, wo sich eine Verurteilung praktisch ausschliesslich auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen stützen muss, zweifelsfrei zu.

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