Rechtsstaatsaushöhlung (nicht) nur in der Schweiz? Justiz Ein bisschen töten Bei Gender-Delikten gilt die Schuldvermutung.
Justiz Ein bisschen töten Bei Gender-Delikten gilt die Schuldvermutung. Der nicht erbrachte Tatbeweis wird strafmildernd berücksichtigt. Das zeigen die beiden Gerichtsfälle Nock und Allegro. 18.12.2019 Von Alex Baur Was zwischen Freddy Nock und seiner späteren Ehefrau Ximena nach der Swiss-Award-Gala am 1. März 2013 im Hotelzimmer passierte, wissen nur die beiden Beteiligten. Jahre später, im Zuge einer Kampfscheidung, wird sie behaupten, Nock habe damals versucht, sie umzubringen. Beweise dafür gibt es keine. Tatsache ist: Die angebliche Mordattacke hinderte die heissblütige Südamerikanerin nicht daran, ihren angeblichen Peiniger drei Monate später zu heiraten. Strafmilderung fürs Gewissen Wilde Saufgelage und Streitereien gehörten zum Alltag des Promi-Paars, das sich mehrmals trennte und versöhnte. Trotzdem reichte ihre im Zuge des Alimente- und Sorgerechtsstreits gemachte Aussage dem ...